Gemeinderatsitzung

Nov 04

Bebauungsplan "An der Streu" Thema im Gemeinderat

Die Mitglieder des Gemeinderates
Oberstreu kommen am Donnerstag,
4. November, um 1930 Uhr zu einer
Sitzung im Rathaus zusammen. Auf
der Tagesordnung stehen unter
anderem die Behandlung der Stel-
lungnahmen zum Bebauungsplan
"An der Streu" sowie die Endabrech-
nung über die Verbesserung und Er-
neuerung der Wasserversorgungs-
anlage.


An den Plänen wird uneingeschränkt festgehalten



Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen von Privatpersonen und den Trägern öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat nun in öffentlicher Sitzung, zu der sich auch eine Reihe von Zuhörern eingefunden hatte, einzeln und ausführlich behandelt.

Man habe sich, wie Bürgermeister Stefan Ledermann versicherte, große Mühe gegeben, bei den jeweiligen Beschlussvorschlägen auf die einzelnen Einwendungen einzugehen. In der Sitzung wurden die Einwendungen Punkt für Punkt, unterstützt durch Fachleute, durchgearbeitet.

Zuerst wurden die Eingaben aus der Bürgerschaft behandelt. Die Einwendungen waren vielfältig. Angeprangert wurde von einer Einwohnerin die bereits erfolgte Streuverlegung. Das Hochwasser fließe erst dann in die Retentionsflächen, wenn es Schaden an Gebäuden angerichtet habe. Die Umgehungssstraße bilde ein Gefahrenpotential für die Quellen und bis jetzt habe man keine klare Aussage über eine eventuelle Kostenbeteiligung der Bürger an der Baumaßnahme. Darüber hinaus werde ohne Kenntnis von Flora und Fauna durch die Trassenführung das letzte Stückchen Auwald zerstört.

Dieses Vorbringen wies der Gemeinderat einstimmig zurück. Nach Meinung des Gremiums bringt die Streuverlegung keine nachteiligen Folgen mit sich. Ebenfalls führe die Trasse der Entlastungsstraße zu keinerlei Veränderung des Grundwasserspiegels, vor allem, nachdem der obere Quellenüberlauf nicht verrohrt wird, wie ursprünglich geplant, sondern in seiner jetzigen Form bleibt.

Drei Bewohner der Riethe halten die Entlastungsstraße im Hinblick auf die A 71 für überflüssig und für eine Verschwendung öffentlicher Mittel. Sie meinen, dass eine weitere Planung der Entlastungsstraße zumindest so lange zurück gestellt werden sollte, bis sich die Auswirkungen einer durchgehend befahrbaren A 71 auf den Durchgangsverkehr erkennen lassen. Auch sei eine konkrete Finanzierungsplanung nicht bekannt und im Hinblick auf die knappen öffentlichen Gelder eine finanziell stärkere Belastung der Gemeinde nicht ausgeschlossen.

Würde der Verkehr weiter durch den Innerort führen, wäre es unmöglich, einer schon jetzt festzustellenden Veränderung und Verödung des Ortskernes entgegen zu wirken, hielt der Gemeinderat dagegen. Sicher führe der Bau der Entlastungsstraße zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Eine unwiederbringliche Zerstörung des Auenwaldes liege jedoch keinesfalls vor. Die Beeinträchtigung werde auf ein absolutes Minimum reduziert, die Belange des Naturschutzes seien ausreichend gewürdigt. Doch habe der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität.

Die Planungen für die Entlastungsstraße sollten bis zur Fertigstellung der A 71 auf Eis gelegt werden, forderte ein Bürger. Weder von der Gemeinde noch vom Planer sei eine Alternativprüfung vorgenommen worden, im übrigen stelle die Entlastungsstraße einen massiven Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild dar und bilde eine Gefahr für Grundwasser und Quellen.

Der Gemeinderat stellte hierzu fest, dass die Trassenführung keinen Eingriff in den Überschwemmungsbereich bedeutet und der Grundwasserspiegel nicht verändert wird. Vielmehr müsse der Innerort vom Durchgangsverkehr frei gehalten werden. Eine Dorferneuerung werde nur dann gefördert, wenn auch die Bevölkerung ihr Engagement unter Beweis stelle und einer Verödung entgegen wirke. Das sei derzeit nicht gegeben. Im Gegenteil stehen im Ortskern von Mittelstreu seit zehn Jahren immer mehr Häuser leer und die Bevölkerung halte sich wegen der Verschmutzung ihrer Anwesen durch den Straßenverkehr mit Renovierungen merklich zurück.

Von den Trägern öffentlicher Belange wurden zum Teil keine Erklärungen abgegeben, zum Teil zustimmende Stellungnahmen eingereicht.


 

 

 

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