Gemeinderatsitzung September 06
Tagesordnung und Sitzungsergebnisse
Sitzungstag: Montag, 25. September 2006
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu
Öffentliche Tagesordnung
Genehmigung öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2006
Auslegung Bebauungsplan "An der Streu" - Abwägung der Stellungnahmen zum
Umweltbericht
Bebauungsplan "An der Streu" - Satzungsbeschluss
Bauvorhaben Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe - Anbau eines Rohrlagers
Straßenbaumaßnahmen 2007 - Anfrage ÜW Rhön
Hundesteuersatzung
Anfragen und Bekanntgaben
Ergebnisse
Ein Schritt
weiter bei der kommunalen Entlastungsstraße
Der Hauptpunkt der Beratungen in der Gemeinderatssitzung am Montag war - zum
wiederholten Mal - der Bebauungsplan "An der Streu" im Ortsteil Mittelstreu, die
kommunale Entlastungsstraße (Ortsumgehung der B 19) betreffend. Aus formalen
Gründen musste der bereits beschlossene und mehrfach geänderte Bebauungsplan
nochmals öffentlich ausgelegt werden, zusammen mit dem ebenfalls vorliegenden
Umweltbericht. Die erneute Auslegung fand in der Zeit vom 8. August bis 8.
September statt.
Wie vorgeschrieben wurden auch die Träger der öffentlichen Belange, darunter die
in Frage kommenden Behörden, Dienststellen und Zweckverbände, von der Auslegung
in Kenntnis gesetzt. 35 dieser Institutionen gaben keine Stellungnahmen ab, so
dass deren Einverständnis vorausgesetzt wurde.
Einschränkungen vorgegeben
Der Gemeinderat hatte für diese erneute Auslegung festgelegt, dass während der
Auslegungsfrist nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des
Bebauungsplanes vorgebracht werden konnten.
Die eingereichten Stellungnahmen kamen von drei Einsendern und waren äußerst
umfangreich. Landschaftsarchitekt Michael Mock erläuterte dem Ratsgremium die
Eingaben Punkt für Punkt. Sie wurden für nicht konkret, nicht fristgerecht und
gegenstandsgetreu befunden.
Die Gemeinde stellt im Umweltbericht fest, dass es sich bei dem geplanten
Bauvorhaben nicht um eine Verlegung der B 19, sondern um den Bau einer
kommunalen Entlastungsstraße handelt, demzufolge die Initiative zu deren Bau von
der Gemeinde ausging. Denn bereits vor Jahren hatte das Staatliche Bauamt
Schweinfurt als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland Planungen erstellt,
den Verkehr auf der B 19 über eine neue Streubrücke nach wie vor durch den
Ortskern zu leiten. Eine Bürgerinitiative brachte dieses Vorhaben 1997 zu Fall
und forderte eine Umgehungsstraße. Der Gemeinderat schloss sich dem an.
Planung von 1997 reaktivieren
Da das Staatliche Bauamt mangels Mittelbereitstellung durch den Bund den Bau
einer Umgehungsstraße ablehnt, musste die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger aktiv
werden, so Bürgermeister Stefan Ledermann. Zumal das Bauamt erklärt hatte, dass,
sollte es nicht zum Bau der Entlastungsstraße kommen, die genehmigungsreife
Planung von 1997 (neue Brücke neben der historischen Nepomukbrücke und Führung
des Verkehrs weiterhin durch den Ortskern) wieder reaktiviert werde.
Der vorliegende Umweltbericht, wurde gemäß dem von der Obersten Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern erstellten "Leitfaden zur Umweltprüfung
in der Bauleitplanung" ausgearbeitet und ist, so Michael Mock, nach Ansicht der
Gemeinde und in Abstimmung mit dem Landratsamt als Grundlage für die geplante
Maßnahme geeignet.
Gutachten zur Verkehrsbelastung
Zur Verkehrssituation liegt ein Schreiben der Regierung von Unterfranken an die
Oberste Baubehörde vom 6. April 2006 vor: "Aus Sicht der Gemeinde und der
Straßenbauverwaltung wird die Realisierung einer Entlastungsstraße von
Mittelstreu nach wie vor für dringend erforderlich gehalten", heißt es darin.
Die Verkehrsbelastung der B 19 in Mittelstreu betrage laut einem Gutachten vom
22.11.1997 auch nach der Fertigstellung der A 71 immer noch 5600 Fahrzeuge am
Tag. Damit liege die verbleibende Verkehrsmenge über der Durchschnittsbelastung
von Staatsstraßen, die im Jahr 2000 noch 3761 Fahrzeuge am Tag betragen hat, und
ist unverträglich mit der von der Gemeinde angestrebten Revitalisierung des
Ortskernes im Rahmen einer umfassenden Dorferneuerung.
Sollte die Entlastungsstraße von Mittelstreu nicht umgesetzt werden, heißt es
weiter, müsste von der Straßenbauverwaltung eine Umfahrung der Nepomuk-Brücke
mit einer neuen Streubrücke geschaffen werden, um eine Umleitungsstrecke für den
Autobahnverkehr zur Verfügung stellen zu können. Diese Lösung, bei der der
Verkehr weiterhin durch Mittelstreu geführt würde, wird von der Gemeinde
entschieden abgelehnt.
Umweltbericht ausreichend
Für die Gemeinde, so Ledermann, habe der Schutz der Bevölkerung absolute
Priorität über andere Schutzgüter, wie Boden, Grund- und Oberflächenwasser,
Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild. Daher wurde festgehalten, dass die Gemeinde
den vorliegenden Umweltbericht nach Abwägung aller Tatsachen nach wie vor für
ausreichend und geeignet hält. Der in der vorliegenden Fassung erstellte
Bebauungsplan "An der Streu" samt zugehörigem Umweltbericht wurde vom Gremium
einstimmig als Satzung beschlossen.
Die Gemeinde fordert nun das Landratsamt auf, umgehend über das dort anhängige
wasserrechtliche Verfahren zu entscheiden, zumal die relevanten Gutachten hierzu
positiv vorliegen, oder sofort mitzuteilen, welche Gründe dem entgegen stehen.