Gemeinderatsitzung September 06


 

Tagesordnung und Sitzungsergebnisse


Sitzungstag: Montag, 25. September 2006
Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr
Sitzungsort: Rathaus Oberstreu

Öffentliche Tagesordnung

Genehmigung öffentliches Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 31.07.2006
Auslegung Bebauungsplan "An der Streu" - Abwägung der Stellungnahmen zum Umweltbericht
Bebauungsplan "An der Streu" - Satzungsbeschluss
Bauvorhaben Wasserzweckverband Mellrichstädter Gruppe - Anbau eines Rohrlagers
Straßenbaumaßnahmen 2007 - Anfrage ÜW Rhön
Hundesteuersatzung
Anfragen und Bekanntgaben

 


Ergebnisse

Ein Schritt weiter bei der kommunalen Entlastungsstraße



Der Hauptpunkt der Beratungen in der Gemeinderatssitzung am Montag war - zum wiederholten Mal - der Bebauungsplan "An der Streu" im Ortsteil Mittelstreu, die kommunale Entlastungsstraße (Ortsumgehung der B 19) betreffend. Aus formalen Gründen musste der bereits beschlossene und mehrfach geänderte Bebauungsplan nochmals öffentlich ausgelegt werden, zusammen mit dem ebenfalls vorliegenden Umweltbericht. Die erneute Auslegung fand in der Zeit vom 8. August bis 8. September statt.

Wie vorgeschrieben wurden auch die Träger der öffentlichen Belange, darunter die in Frage kommenden Behörden, Dienststellen und Zweckverbände, von der Auslegung in Kenntnis gesetzt. 35 dieser Institutionen gaben keine Stellungnahmen ab, so dass deren Einverständnis vorausgesetzt wurde.

Einschränkungen vorgegeben
Der Gemeinderat hatte für diese erneute Auslegung festgelegt, dass während der Auslegungsfrist nur Anregungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes vorgebracht werden konnten.

Die eingereichten Stellungnahmen kamen von drei Einsendern und waren äußerst umfangreich. Landschaftsarchitekt Michael Mock erläuterte dem Ratsgremium die Eingaben Punkt für Punkt. Sie wurden für nicht konkret, nicht fristgerecht und gegenstandsgetreu befunden.

Die Gemeinde stellt im Umweltbericht fest, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben nicht um eine Verlegung der B 19, sondern um den Bau einer kommunalen Entlastungsstraße handelt, demzufolge die Initiative zu deren Bau von der Gemeinde ausging. Denn bereits vor Jahren hatte das Staatliche Bauamt Schweinfurt als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland Planungen erstellt, den Verkehr auf der B 19 über eine neue Streubrücke nach wie vor durch den Ortskern zu leiten. Eine Bürgerinitiative brachte dieses Vorhaben 1997 zu Fall und forderte eine Umgehungsstraße. Der Gemeinderat schloss sich dem an.

Planung von 1997 reaktivieren
Da das Staatliche Bauamt mangels Mittelbereitstellung durch den Bund den Bau einer Umgehungsstraße ablehnt, musste die Gemeinde im Sinne ihrer Bürger aktiv werden, so Bürgermeister Stefan Ledermann. Zumal das Bauamt erklärt hatte, dass, sollte es nicht zum Bau der Entlastungsstraße kommen, die genehmigungsreife Planung von 1997 (neue Brücke neben der historischen Nepomukbrücke und Führung des Verkehrs weiterhin durch den Ortskern) wieder reaktiviert werde.

Der vorliegende Umweltbericht, wurde gemäß dem von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erstellten "Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung" ausgearbeitet und ist, so Michael Mock, nach Ansicht der Gemeinde und in Abstimmung mit dem Landratsamt als Grundlage für die geplante Maßnahme geeignet.

Gutachten zur Verkehrsbelastung
Zur Verkehrssituation liegt ein Schreiben der Regierung von Unterfranken an die Oberste Baubehörde vom 6. April 2006 vor: "Aus Sicht der Gemeinde und der Straßenbauverwaltung wird die Realisierung einer Entlastungsstraße von Mittelstreu nach wie vor für dringend erforderlich gehalten", heißt es darin. Die Verkehrsbelastung der B 19 in Mittelstreu betrage laut einem Gutachten vom 22.11.1997 auch nach der Fertigstellung der A 71 immer noch 5600 Fahrzeuge am Tag. Damit liege die verbleibende Verkehrsmenge über der Durchschnittsbelastung von Staatsstraßen, die im Jahr 2000 noch 3761 Fahrzeuge am Tag betragen hat, und ist unverträglich mit der von der Gemeinde angestrebten Revitalisierung des Ortskernes im Rahmen einer umfassenden Dorferneuerung.

Sollte die Entlastungsstraße von Mittelstreu nicht umgesetzt werden, heißt es weiter, müsste von der Straßenbauverwaltung eine Umfahrung der Nepomuk-Brücke mit einer neuen Streubrücke geschaffen werden, um eine Umleitungsstrecke für den Autobahnverkehr zur Verfügung stellen zu können. Diese Lösung, bei der der Verkehr weiterhin durch Mittelstreu geführt würde, wird von der Gemeinde entschieden abgelehnt.

Umweltbericht ausreichend
Für die Gemeinde, so Ledermann, habe der Schutz der Bevölkerung absolute Priorität über andere Schutzgüter, wie Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild. Daher wurde festgehalten, dass die Gemeinde den vorliegenden Umweltbericht nach Abwägung aller Tatsachen nach wie vor für ausreichend und geeignet hält. Der in der vorliegenden Fassung erstellte Bebauungsplan "An der Streu" samt zugehörigem Umweltbericht wurde vom Gremium einstimmig als Satzung beschlossen.

Die Gemeinde fordert nun das Landratsamt auf, umgehend über das dort anhängige wasserrechtliche Verfahren zu entscheiden, zumal die relevanten Gutachten hierzu positiv vorliegen, oder sofort mitzuteilen, welche Gründe dem entgegen stehen.

 


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