Presse 21.07.06


 

Pharisäertum ersten Ranges



Der Bund Naturschutz kritisiert den Beschluss des Gemeinderates von Oberstreu zur Änderung des Bebauungsplans "An der Streu", welcher in der Sitzung am 10. Juli gefasst wurde (siehe Main-Post-Ausgabe vom 15. Juli, "Umgehung bleibt das Thema"). Helmut Schultheiß, Regionalreferent des Bund Naturschutz (BN) in Bayern, nimmt zu dem Beschluss in einer Pressemitteilung Stellung und überschreibt seine Ausführungen mit dem Satz "Ein Filz aus Schweigen und Ignoranz".

Wie nicht anders zu erwarten, moniert Schultheiß darin, hat der Gemeinderat von Oberstreu die Änderung des Bebauungsplans "An der Streu" einstimmig zugunsten der für Mittelstreu geplanten Ortsumfahrung beschlossen.

"Zum wiederholten Male wurde dem Bund Naturschutz unter klarer Missachtung ministerieller Vorgaben nicht nur die offizielle Beteiligung am Anhörungsverfahren verweigert, auch die für eine qualifizierte Beurteilung der Planänderung erforderlichen Unterlagen hat der Bund Naturschutz nicht erhalten", kritisiert er. Dass dem Bund Naturschutz dann aber in der Gemeinderatssitzung vorgeworfen werde, seine Anregungen seien sehr allgemein gehalten und ohne Bezug auf den ergänzten Teil des Bebauungsplans, sei "Pharisäertum allerersten Ranges", ärgert sich Schultheiß.

Unterlagen spät erhalten
Seiner Aussage nach handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall. Auch bei der kürzlich erfolgten Änderung des Landschaftsschutzgebietes Bayerische Rhön - wiederum zugunsten der geplanten Ortsumfahrung - habe der Bund Naturschutz zunächst völlig falsche und erst wenige Tage vor Ende der Abgabefrist die für seine Stellungnahme notwendigen Unterlagen erhalten - allerdings auch diese nur bruchstückhaft, wie Schultheiß in der Pressemeldung moniert.

"Auffällig auch, dass sich die zuständigen Naturschutzbehörden beim Landratsamt und bei der Regierung von Unterfranken mittlerweile in Schweigen hüllen", so der Regionalreferent des Bund Naturschutz. Für den BN sei dies umso weniger verständlich, als hier ein nach europäischem Recht schutzwürdiges FFH-Gebiet betroffen ist und die gesetzlich geforderte Verträglichkeitsprüfung trotz mittlerweile erfolgter Überarbeitung laut BN "in wesentlichen Punkten völlig unzureichend" ist. Trotzdem wurde dort grünes Licht für die geplante Ortsumfahrung gegeben, wundert sich Schultheiß.

Bau beschlossene Sache?
"Hier drängt sich der Verdacht auf, dass der Bau dieser Ortsumfahrung, an der trotz deutlicher Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Mittelstreu auf Biegen und Brechen festgehalten wird, längst beschlossene Sache ist und der (kommunal-) politische Druck auf die Behörden so hoch ist, dass sie sich lieber in Schweigen hüllen oder sich auf formalistische Anforderungen beschränken, die die Realisierung dieses millionenschweren Prestigeprojektes nicht gefährden", schreibt Schultheiß in seiner Presseerklärung.

 

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